Presseerklärung der Kanzlei Caemmerer/Lenz (8.11.2021)
Der „Cour d’appel de Toulouse“, ein französisches Berufungsgericht, hat mit einem nun veröffentlichten Urteil vom 8. Juli 2021 eine obergerichtliche Entscheidung getroffen und ein Urteil des „Tribunal de Grande Instance“ aufgehoben.
Es hat damit den Klägern, die in der Nähe von sechs Windenergieanlagen wohnen, Recht gegeben und festgestellt, dass der Betrieb der Anlagen in einer Entfernung von 700 m bis 1.300 m zu Veränderungen des Gesundheitszustandes geführt hat. Das Gericht hat die als typisch geltenden Symptome festgestellt: Kopfschmerzen, schmerzhafter Druck auf den Ohren, Schwindel, Müdigkeit, Herzrasen, Tinnitus, Übelkeit, Nasenbluten und Schlafstörungen. Das Berufungsgericht hat nach entsprechender Überprüfung in seinem Urteil ausgeführt, dass die Kläger unter dem auf tieffrequenten Schall und auf Infraschall zurückzuführenden sog. Windturbinensyndrom leiden. Es hat ihnen einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 128.000 € zugesprochen.
Die Entscheidung dürfte auch für die deutsche Rechtspraxis Bedeutung haben, auch wenn insofern keine rechtliche Bindungswirkung besteht.
Mehr dazu finden Sie hier.