Pressemitteilung der BI Landschaftsschützer Oberschwaben – Allgäu
Es ist nachvollziehbar, dass niemand in unmittelbarer Nähe zu einer monströsen Windkraftanlage (WKA) leben will. Für einen Teil unserer Mitbürger lautet das Urteil „lebenslänglich!“, sofern sie in das Interessenfeld der Windkraftindustrie gelangen.
Die Nachteile der Windkraft, ohne Anspruch auf Vollzähligkeit, summarisch aufgezählt: Optische Vergewaltigung des Landschaftsbildes, Belästigung und gesundheitliche Beeinträchtigung für Mensch und Tier durch hörbaren Schall sowie durch nicht hörbaren, aber wirksamen Infraschall, Gefahr der Massentötung gefährdeter Vogel- und Fledermausarten, Verlust an Wohn- und Lebensqualität, Verlust an Immobilienwerten.
Aus diesem Grunde wurden Abstandsregeln gefordert. Wie diese ausgestaltet werden, ist Maßstab für die Wertschätzung der Menschen. Aufschlussreich ist die Stellungnahme des Projektchefs der EnBW in Treherz: „Wir enteignen niemanden.“ In der Realität handelt es sich um eine entschädigungslose Enteignung, wenn das bisherige Lebensumfeld massiv zum Nachteil der Menschen dauerhaft verändert wird.
Schaut man bei den Abstandsregelungen genau hin, zeigt sich ideologisch motivierte Willkür. Nicht einmal 1000 m wollte der Landesumweltminister zur nächsten Wohnbebauung akzeptieren. In Bayern dagegen gilt die 10-H-Regelung. In der Praxis sind das 2,5 km Abstand zwischen einer WKA der aktuellen Größenklasse und der nächsten Wohnbebauung. Für Leutkirch – dieseits der bayerischen Grenze – reichen nach Ansicht der EnBW 700 m und für Aitrach sogar 560 m zur Wohnbebauung. Der betroffenen Bevölkerung in Baden-Württemberg darf im Vergleich zu Bayern die 5,5-fache Last aufgebürdet werden, nimmt man den in Baden-Württemberg zulässigen Abstand zur Einzelbebauung von 450 m.
Können die Betroffenen keine gesetzlichen Argumente wie den Trinkwasserschutz oder die Gefährdung geschützter Tierarten vorbringen, haben sie die bekannte „A-Karte“ gezogen. Bis zur Machtergreifung der Grünen im Jahre 2011 spielten der Landschaftsschutz und der Denkmalschutz in Baden-Württemberg noch eine Rolle. Als Beispiel aus unserer Region: Im Jahre 2006 wurde der Antrag zur Errichtung von 4 bis 6 Windkraftanlagen im Banwald bei Ellwangen, Gemeinde Rot an der Rot, gestellt. Dieser Antrag wurde vom LRA Biberach wegen Störung der Sichtachsen auf die Klosterareale von Rot an der Rot und Ochsenhausen abgelehnt. Sollte das Windkraftprojekt bei Leutkirch nicht am Widerstand des Landesdenkmalamtes scheitern, dürfte der Denkmalschutz in Baden-Württemberg damit den Interessen des Kapitals und der Windkraftindustrie zum Opfer gefallen sein.
Selbstverständlich ist die bayrische 10-H-Regelung der Windkraftindustrie und ihren ideologischen Verbündeten schon lange ein Dorn im Auge. Ob sie demnächst Vergangenheit ist, könnte vom Ausgang der nächsten Bundestagswahl abhängen.
Um das Schlimmste zu verhüten, sollten unsere Gemeinden den Schutz ihrer Bürger vor kommerziellen Interessen Weniger und vor den von Ideologen und Kapitalinteressen postulierten angeblichen Notwendigkeiten priorisieren.
Ein keineswegs zufriedenstellendes Mindestziel wäre die Festschreibung der 1000-m-Grenze; ein Muss für unsere Ried-Gemeinde mit ihren touristischen Zielsetzungen ist dagegen die Verschonung vor diesen Anlagen.
Wir erwarten eine bessere Entscheidung als zum Solarfeld im Wurzacher Becken und zum Solarfeld zwischen dem Landschaftsschutzgebiet Butzenmühle und dem Landschaftsschutzgebiet Wachbühl. Bei letzter Entscheidung, unter Missachtung des eindeutigen Willens der Bürgerschaft einer ganzen Ortschaft, fanden leider Kapitalinteressen und die Vertreter der heute gängigen radikalen, mechanistischen Umweltideologie bei Gemeinderat und Verwaltung mehr Gehör.
Das süße Gift des Geldes
Seit biblischen Zeiten wissen wir, dass Angebote von Geld oder Teilhabe an der Macht probate Mittel sind, Grundsätze aufzuweichen und Hemmungen abzubauen. Um kritische Bürger gefügig zu machen, werden Beteiligungsmöglichkeiten mit versprochenen Traumrenditen angeboten. Eine andere Möglichkeit, das Gewissen von Bürgermeistern und Gemeinderäten zu beruhigen, ist das Angebot einer Gewinnbeteiligung von 0,2 Cent/KWh, die die Anlage liefert.
Wie war das damals mit dem Linsengericht und den 30 Silberlingen?