Alles auf Windkraft – ausgerechnet die Grünen lassen den Artenschutz fallen

Aus welt.de (4.4.2022):

… Gesetzlich ist es verboten, besonders geschützte Tiere zu töten. Es dürfen also keine Windräder dort gebaut werden, wo auch nur einem einzigen Exemplar einer bedrohten Vogelart ein „signifikant erhöhtes Tötungsrisiko“ droht.

Nach erster Durchsicht des Eckpunktepapiers erscheint allerdings nicht ausgeschlossen, dass der „Kompromiss“ hier oder da doch eher zulasten des Vogelschutzes ausfällt, wie das Beispiel Rotmilan nahelegt. Dieser Raubvogel, wegen seiner geteilten Schwanzfedern auch „Gabelweihe“ genannt, hat sein Hauptverbreitungsgebiet in Deutschland. Die Hälfte der Weltpopulation nistet hierzulande, weshalb er unter Vogelfreunden auch als „Deutschlands heimliches Wappentier“ gilt.

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