Gesundheit, Infraschall und Luftdruckpulse
Windrad, Infraschall, Schalldruckpegel, Druckpulse, Gesundheitsgefährdung, Windradflüchtling, 10 H Abstandsregelung, Windpark, Lärm, LUBW Studie, UBA Studie
Zeugnis einer vom Windrad geschädigten Familie:
Der Film beschreibt den Leidensweg einer Fuhrpark-Unternehmer Familie im Abstand von 400 m zu einem Windrad.
Spricht da eine Simulantin? Wie groß muss doch die Betroffenheit sein, wenn man sich so an die Öffentlichkeit wendet?
Neue Entwicklung 27.2.2020: Wegen den Belastungen durch das nahe gelegene Windrad zieht sich das Familienunternehmen von seinem Standort zurück und muss 25 Mitarbeitern kündigen.
Zeitungsartikel zur Standortschließung: HIER
Einwand an den RVBO: Der Gesundheitsschutz im Umfeld von Windkraftanlagen infolge der Luftdruckpulse ist ungeklärt!
Mit Schreiben vom 29.01.2024 hat der Physiker Dr. Wolfgang Hübner den nachfolgenden Einwand zur Planung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben (RVBO) eingereicht. Demnach ist der Gesundheitsschutz von Anliegern bei den geringen geplanten Abständen der Windräder zur Wohnbebauung wegen den hohen strömungstechnisch unvermeidbaren Luftdruckpulsen nicht gewährleistet.
Der RVBO wurde deshalb aufgefordert folgende Fragen zu beantworten:
– Wie hoch sind die Luftdruckpulse der WKA heutiger Größe im Druck-Zeit-Verlauf angegeben in Pascal?
– Ab welcher Luftdruckänderung im Sekundenbereich angegeben in Pascal kann der Mensch diese wahrnehmen mit welchen gesundheitlichen Folgen?
– Welcher Mindestabstand zwischen Windparks und der Wohnbebauung ist deshalb zum Gesundheitsschutz der Anlieger erforderlich?
„Studie zur ärztlichen Befragung von 98 Anliegern von Windkraftanlagen wegen gesundheitlichen Beschwerden (2.4.2024)
In kausalem Zusammenhang mit dem Betrieb von Windenergieanlagen in behördlich erlaubten Entfernungen zur Wohnbebauung treten mit hoher Signifikanz reproduzierbare schwere Schlafstörungen mit ernsten Folgeerkrankungen auf, die das Maß von Belästigung oder bloßer Störung weit überschreiten und als ernste Gesundheitsschädigung einzustufen sind.
Gesundheitsgefährdung durch Luftdruckpulse im Nahfeld von Windkraftanlagen
Windräder erzeugen prozessbedingt hörbaren Schall, niederfrequenten nicht hörbaren Infraschall sowie starke Luftdruckpulse im Sekundentakt der Windabschattung des Strömungsfeldes durch die Flügel. Wobei der Energieinhalt der Luftdruckpulse im Nachlauf der WKA wesentlich höher ist als der Energieinhalt vom abgestrahlten Schall und Infraschall. Das folgt aus den rechnerischen Staudruckdifferenzen vor und hinter dem Flügel eines Windrades und aus den Computersimulationen des Strömungsfeldes der WKA sowie Windkanalversuchen mit Modellwindrädern einschlägiger Unternehmen. Im Hinblick auf die Gesundheitsgefährdung von Anliegern von WKA ist deshalb die Wirkung dieser Luftdruckpulse auf den Menschen vorrangig zu klären, denn im Zuge der Genehmigungsverfahren wird die Höhe dieser Luftdruckpulse weder gemessen noch einer gesundheitlichen Bewertung unterzogen.
Im Zuge der Präsentationen von Vertretern der Planer und Gutachter von WKA werden diese Luftdruckpulse nicht erwähnt, obwohl sie aufgrund ihrer Stärke eine wesentlich zu berücksichtigende Planungsgrösse sind im Hinblick auf die mechanische Stabilität und Unversehrtheit der Anlagen. So auch anlässlich einer Präsentation vor dem Stadtrat von Bad Wurzach. Der Physiker Dr. Wolfgang Hübner hat daraufhin in der Bildschirmzeitung Allgäu Oberschwaben am 09.05.2023 unter dem Titel „Wird die Gesundheit unserer ländlichen Bevölkerung der Windkraft geopfert“ auf dieses Defizit in der Genehmigungspraxis hingewiesen. Siehe das daraus entstandene Papier:
Gesundheitsgefahr durch Luftdruckpulse von Windkraftanlagen
Die Publikation „Windenergieanlagen und Infraschall: Keine Evidenz für gesundheitliche Gefährdung“ von Koch, Holzheu und Hundhausen wird von Behörden und Planern von Windkraftanlagen in Deutschland als Beleg dafür heran gezogen, dass von Windkraftanlagen keine gesundheitliche Gefährdung aufgrund des Infraschalls sowie der Luftdruckpulse im Takt der Flügel ausgeht.
Mit Schreiben vom 17.07.2023 hat der Physiker Dr. Wolfgang Hübner die Autoren um Stellungnahme zu den offensichtlich darin enthaltenen Fehlern gebeten, ausführlich dargestellt im Dokument (230717 KochHolzheuHundhausenKlärungsbedarf.pdf). Daraus entstand der Dialog mit Dr. Holzheu (Dokument 230724 Dialog Hübner Holzheu Luftdruckpulse.pdf). Die verantwortlichen Vertreter der Behörden und Fachleute wurden um Stellungnahme gebeten.
"Es kann nicht sein, dass dem Schutz des Windrades vor Ermüdungsbrüchen eine höhere Priorität eingeräumt wird als dem Gesundheitsschutz der Menschen in unserer Region. Die in Ihrer Planung zugrunde gelegten Abstandsregelungen bedürfen einer dringenden Überarbeitung."
Mit diesem Aufruf richtet sich Dr. Wolfgang Hübner mit Schreiben vom 4.12.2022 an die Bürgermeister, Landräte und Politiker der Region Allgäu-Oberschwaben. Denn die Planung des Regionalverbandes sieht die Aufstellung von 280 m hohen Windrädern mit einem Abstand von lediglich 450 m zu den Siedlungen in unserer Region vor. Die Planer von WKA dagegen schützen Ihre Anlagen vor den emittierten Luftdruckpulsen mit einem Abstand von 850 m, damit die Rotorflügel keine vorzeitige Schädigung durch das benachbarte Windrad erfahren.
HINWEIS. Bitte benutzen Sie die beiden Buttons wenn das Schreiben bzw. die Anlage nicht erscheint.
Dialog zwischen dem Schallfachmann Herrn Eulitz (technischer Leiter der UBA-Studie) und Dr. Wolfgang Hübner zur Frage der Wirkung und Höhe der Luftdruckimpulse von Windkraftanlagen
Auslöser für den Dialog war das Video zum „Energiedialog auf tour“, veranstaltet für die Lokalpolitiker der Region Allgäu-Oberschwaben, wie weiter in der Anlage beschrieben (s.u.)
Luftdruckpulse von WKA haben wenig mit Schall und dem nicht hörbaren niederfrequenten Schall (Infraschall) gemeinsam, denn sie folgen den Gesetzmäßigkeiten der Rheologie/Strömungsmechanik. Prozessbedingt stellen die Luftdruckpulse den dominanten Anteil an „Abfallenergie“ dieses Energieerzeugungsprozesses dar. Auslöser für das Entstehen der Luftdruckpulse ist das getaktete Abbremsen des Luftstroms durch die Flügel der WKA.
Allein die Staudruckdifferenz vor und nach der Flügelpassage bei maximaler Leistung der Anlage belegt die vorrangige Bedeutung der Luftdruckpulse im Hinblick auf den Gefährdungspfad zum Menschen mit seinen vielen auf Druckänderungen empfindsamen Rezeptoren. Die Luftdruckpulse der WKA sind derart hoch, dass die Lunge der Fledermaus im Nahfeld kollabiert und dass ein Mindestabstand von 750 m in Windrichtung zum nachfolgenden Windrad einzuhalten ist, um den nachfolgenden Rotor vor Ermüdungsbrüchen infolge des gepulsten Luftdruckfeldes zu schützen.
(5.2.2022): Fehlende Abstandsregelung zum Schutz der Anlieger vor den Luftdruckpulsen von Windrädern (5.2.2022)
Landräte und Bürgermeister der Region Allgäu-Oberschwaben wurden von Dr. Hübner im nachfolgenden Schreiben zur ungeklärten Frage der Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung informiert, mit der Bitte, sich in ihrem Wirkungsbereich für den Gesundheitsschutz ihrer Bürger einzusetzen, indem Sie bei anstehenden Projekten Mindestabstände einfordern.
Sehr geehrte Damen und Herren Landräte und Bürgermeister der Region Allgäu/Oberschwaben,
von Oben betrachtet zeichnet sich unsere hügelige Allgäuer Landschaft durch viele kleine Siedlungen mit
einzelnen städtischen Ansammlungen aus, mit hohem landschaftlichem und touristischem Wert. Diese
Landschaft steht nun nach den Vorgaben der Energiewende vor einer flächendeckenden Industrialisierung mit
Windkraftanlagen.
Heutige Windkraftanlagen sind keine rotierenden Sonnenblumen, es sind industrielle Großanlagen mit 250 m
Höhe. Sie stehen ohne Gebäudehülle in freier Natur, ihre Rotorblätter haben die zweifache Größe des Flügels
eines Jumbo-Jets und bewegen sich am Blattende mit der Landegeschwindigkeit eines Jumbo-Jets. Wie in der
Computersimulation ersichtlich, zerhacken diese gewaltigen Rotoren den Windstrom im Takt von etwa einer
Sekunde in Luftdruckscheiben, die so stark sind, dass einer Fledermaus die Lunge zerstört wird, nähert sie sich
diesem Luftdruckfeld. Da stellt sich die Frage nach der Höhe dieser Luftdruckpulse und deren mögliche
Auswirkungen auf den Menschen und schließlich: Wie nah darf eine derartige Industrieanlage zur nächsten
Wohnbebauung gestellt werden, damit die Bewohner keinen gesundheitlichen Schaden erleiden?
Ein Bundestagsabgeordneter der CDU wollte dazu Klarheit bekommen und stellte gezielt an das
Bundeswirtschaftsministerium (BMWi/Minister Habeck) die Frage nach der Höhe der von Windrädern
emittierten Luftdruckpulse, um daraus die mögliche Wirkung auf den Menschen einschätzen zu können. In
seiner Antwort wich das BMWi der konkreten Frage aus, indem es auf publizierte Emissionen von
Windkraftanlagen im hörbaren und nicht hörbaren Schall verwies.
Bitte bilden Sie sich dazu Ihre eigene Meinung anhand der beigefügten Analyse zum Antwortschreiben des
BMWi und zum Wesen dieser Luftdruckpulse, welche völlig anderen physikalischen Gesetzen gehorchen, als
dies vom Schall und Infraschall bekannt ist. Zu dieser Analyse wiederum hat das BMWi mit Schreiben vom
03.02.2022 geantwortet, ohne auf die fachlichen Punkte einzugehen: „Aus Sicht des BMWi gibt es derzeit
keinerlei abschließende Hinweise, dass ein gewisser Abstand für den Schutz der Bürger vor Windrädern
zwingend erforderlich wäre“. Nachdenklich muss es machen, dass die im Verteiler aufgeforderten führenden
Fachleute der Behörden, Gutachter und Institute zur zugesandten Analyse bisher keine Stellungnahme
abgegeben haben, als hätten sich alle abgestimmt, auf die konkret gestellte Frage nach den Höhen der von
Windrädern abgestrahlten Luftdruckpulse besser zu schweigen.
Die bayerischen Behörden sind offenbar mit der Problematik der Gesundheitsgefährdung im Nahfeld dieser
Anlagen besser vertraut, indem Sie einen vorsorglichen Abstand zur Wohnbebauung von 2500 m für Anlagen
heutiger Größe den betroffenen Gemeinden freistellen. Man darf gespannt sein, ob Ministerpräsident Söder
dem Druck von Bundesminister Habeck nachgibt, diese Abstandsempfehlung aufzugeben. Auch die Planer von
2 Windparks wissen sehr wohl um diese kräftigen Luftdruckpulse und schützen ihre Räder untereinander mit
einem Mindestabstand von 750 m, damit beim nachfolgenden Windrad die Rotorblätter keine
Ermüdungsbrüche durch die Luftdruckpulse erleiden. In Baden-Württemberg konnte sich dagegen die CDU in
den Koalitionsverhandlungen nicht mit der Forderung von 1000 m Abstand (wie auch von Altmeier gefordert)
gegen den Grünen Koalitionspartner durchsetzen. Bei der anstehenden Industrialisierung unserer Region mit
Windrädern ist damit jeder Abstand zur Wohnbebauung erlaubt, ohne Rücksicht auf die Gesundheit der dort
lebenden Menschen, das muss jeder Bürger wissen!
Sehr geehrte Landräte/innen und Bürgermeister/innen,
in Ihrem Einflussbereich stehen jetzt Sie in der Verantwortung, den Gesundheitsschutz der Ihnen
anvertrauten Bürger zu gewährleisten, indem Sie eine fachlich begründete Abstandsregelung für die
geplanten Windkraftanlagen hin zur Wohnbebauung sowohl bei den Projektierern als auch der zuständigen
Genehmigungsbehörde im Landratsamt einfordern.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Dr. Wolfgang Hübner
Anlage: Analyse zur BMWi-Aussage im Hinblick auf die von WKA abgestrahlten Luftdruckpulse
Klärung der Abstandsfrage zum Gesundheitsschutz der Anlieger von Windkraftanlagen (5.1.2021)
Die Windkraftausschreibungen für den Altdorfer Wald sind das Startsignal zur flächenhaften Industrialisierung der Region Allgäu-Oberschwaben mit WKA. Um das Ausbauziel zu erreichen, müssen viele Anlagen nahe zur Wohnbebauung errichtet werden. Zum Schutz der Gesundheit der Anlieger bedarf es deshalb der Klärung zu den einzuhaltenden Mindestabständen. Insbesondere wegen den von WKA erzeugten recht kräftigen Luftdruckpulsen und deren Wirkung auf den menschlichen Körper. Mit dem nachfolgenden Brief werden die Landräte und Bürgermeister unserer Region zur Problematik sensibilisiert und um Mitwirkung gebeten.
Luftdruckpulse von Windkraftanlagen und deren Einwirkung auf den Menschen
Windkraftanlagen strahlen Schall, Infraschall sowie Luftdruckpulse ab. Die Luftdruckpulse entstehen durch das im Takt der Rotorblätter erfolgte Abbremsen des zuvor gleichförmigen Windstroms (vom Entstehungsmechanismus vergleichbar mit den Klopfgeräuschen von Hubschraubern). Neueste Messungen der BGR an modernen Windparks sowie die Ergebnisse der vom BMU geförderten TremAc-Studie zeigen, dass diese Luftdruckpulse eine Stärke haben können, um die vielfältig in unserem Körper enthaltenen Rezeptoren anzuregen (wie z.B. den auf Druckänderungen empfindlichen Tastsinn). Damit erklärbar wären die von Anliegern von WKA vielfältig berichteten Beschwerden wie Schlafstörungen, innere Unruhe und Konzentrationsschwäche. In der nachfolgenden Publikation erklärt der Physiker Dr. Wolfgang Hübner den Kenntnisstand zur Größe und Wirkung dieser Luftdruckpulse auf den menschlichen Körper.
Positionspapier der Ärzte für Immissionsschutz
Ärzte für Immissionsschutz eint umweltmedizinisches Interesse und das ärztliche Verantwortungsgefühl, Gesundheitsgefahren für Menschen früh zu erkennen, sie zu benennen und zu vermeiden.
Stellungnahme zur neuen BGR Messkampagne
Mit Schreiben vom 29.04.2021 an BGR, die Projektverantwortlichen
der TremAc-Studie und der UBA-Studie sowie an die verantwortlichen
Behördenvertretern stellt Dr. Hübner dar, welche Anforderungen an die derzeit
laufenden Messungen der BGR an mehreren Windparks zu stellen sind, um aus
physikalischer Sicht Klarheit zur Größe und Form der von Windparks
abgestrahlten Luftdruckpulse im Takt der Flügelschläge (von BGR als kurzzeitige
N-förmige Impulse bezeichnet) zu bekommen.
Klimaheilmittel und Krankmacher (Deutschlandfunk)
Manch einer wird beim Anblick von Windrädern nostalgisch: Ähnlich wie beim Mühlbauern früher muss heute nur das Windrad klappern und schon rollt der Taler. Aber die Widerstände von Anwohnern wachsen und auch die Warnungen von Ärzten.
"Gesundheitsgefährdung im Nahfeld von Windrädern"
In der Diskussion um die Mindestabstände von Windrädern geht es auch um die Frage, ab welcher Stärke/Entfernung die vom Windrad abgestrahlten sehr kräftigen Schalldruckwellen im nicht hörbaren Frequenzbereich zwischen 0 und etwa 10 Hz Reaktionen unseres Körpers auslösen, welche zu gesundheitlichen Schäden führen können.
In seinem Papier „Gesundheitsgefährdung im Nahfeld von Windrädern“ erklärt der Physiker Dr. Wolfgang Hübner den Wirkungsmechanismus zwischen den vom Windrad abgestrahlten Luftdruckpulsen und den in unserem Körper in großer Zahl vorhandenen Sensoren, am Beispiel der Wechselwirkung mit dem Tastsinn. Die ständige Anregung der auf Wechseldruck-empfindsamen Rezeptoren unseres Körpers im Takt von etwa 1 sec ist eine mögliche Erklärung zu den übereinstimmend von vielen Windrad-Betroffenen berichteten Symptomen wie Schlaflosigkeit, Innere Unruhe und Konzentrationsstörungen.
Präsentation zur "Gesundheitsgefährdung im Nahfeld von Windrädern"
Wesentliche Grundlagen zum gleichnamigen Papier werden in der folgenden Präsentation erläutert. Insbesondere ist darin gezeigt, dass die aktuell gültigen Genehmigungsstandards nicht dazu geeignet sind, um den gesundheitlichen Schutz der Anlieger von Windrädern infolge der niederfrequenten Schalldruckpulse zu gewährleisten.
Analyse der TremAc-Studie im Hinblick auf die Frage der Gesundheitsgefährdung im Nahfeld von Windrädern
Die vom BMWE geförderte TremAc-Studie sollte insbesondere bezüglich der Gesundheitsgefährdung im Nahfeld von Windrädern Klarheit verschaffen, wegen den vom Windrad abgestrahlten Schalldruckpulsen (Grundfrequenz etwa 1 Hz). In der nachfolgenden Analyse wird gezeigt, dass mit der Studie zwar der Entstehungsmechanismus und das Ausbreitungsverhalten dieser niederfrequenten Pulse sehr gut erklärt wird, jedoch keine belastbaren Messungen zu deren Höhe geliefert werden. So folgt aus den Ergebnissen der TremAc-Studie zusammen mit den über Jahre an einem Windpark gewonnenen Messergebnissen der BGR zwingend als Vorsorgemaßnahme eine Abstandsregelung (wie die 10H Regelung) zwischen Windrad und Wohnbebauung, um den Gesundheitsschutz der Anlieger zu gewährleisten.
Kritik an den Papieren von Dr. Wolfgang Hübner
Die Papiere zur „Gesundheitsgefährdung im Nahfeld von Windrädern“ haben inzwischen eine sehr hohe Verbreitung im Netz erfahren (allein bei windwahn.com zum 01.12.20 mehr als 130.000 Aufrufe). So erreichen den Autor auch kritische Kommentare. Auf wesentliche kritische Kommentare geht der Autor nachfolgend ein.
Vorlage zu Gerichtsverfahren
Zu laufenden Gerichtsverfahren wurde der Autor gebeten die Begründung zu liefern, welche genehmigungstechnischen Mängel im Hinblick auf die Wirkung der Schalldruckpulse von Windrädern im Bereich von 0 bis etwa 10 Hz bestehen. Im nachfolgenden Papier „Vorlage zu Gerichtsverfahren“ ist in 11 Punkten erläutert, warum die bestehende Genehmigungstechnik auf der Grundlage des Messberichtes der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) nicht geeignet ist, die Gesundheitsgefährdung der Anlieger infolge der sehr starken Schalldruckwellen von Windrädern im Bereich von 0 bis etwa 10 Hz zu beurteilen.
Analyse der UBA-Studie "Lärmwirkungen von Infraschallimmissionen" vom September 2020 (Dr. W. Hübner)
Ziel der lang erwarteten UBA-Studie war es, den Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der von Windrädern abgestrahlten niederfrequenten Schallwellen (Infraschall) zu führen. Dazu wurden Personen in einem eigens dafür eingerichteten und instrumentierten Testhaus verschiedenen Schall-Szenarien ausgesetzt.
In nachfolgender Analyse belegt Dr. Hübner die Unzulänglichkeit der eingesetzten Signaltechnik in dem für die Gesundheitsgefährdung besonders kritische Frequenzbereich von 0 bis 6 Hz. Damit ist die UBA-Studie nicht geeignet, um die Gesundheitsgefährdung infolge der von Windrädern im Bereich von 0 bis 6 Hz abgestrahlten sehr kräftigen Druckimpulse zu beurteilen.