Aus die Bildschirmzeitung (9.4.2024)
Im Einzelnen handelt es sich um die geplanten Vorranggebiete WEA-436-007 (Osterhofen), WEA-436-019 (Urbach) und WEA-436-032 (Alttann). Alle drei Gebiete liegen innerhalb des Wurzacher Beckens oder wirken direkt auf das Wurzacher Becken ein.
Neben den vom Rechtsanwalt verfassten rechtlichen Bedenken spielen wasserschutzrechtliche, klimawirksame, umweltverschmutzende, vor allem aber Biodiversitätsgründe eine dominierende Rolle.