Das Urteil des EuGH vom 4. März 2021 wird für die deutsche Umweltrechtspraxis nicht ohne Folgen bleiben.
Hier finden Sie einige Hinweise zu dieser Entscheidung:
https://www.caemmerer-lenz.de/aktuelles-publikationen/karlsruhe/eugh-entwickelt-umweltrecht-konsequent-weiter-urteil-vom-4-maerz-2021-c-47319-c-47419/